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Der Inselbote Nr.6 vom 12.10.2025

Der Inselbote Nr.6 vom 12.10.2025

 

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Der Inselbote Nr. 6

 

INTRO

Kein Konzert heute im Mirador! Fällt aus …

Dafür ist heute aber noch der letzte Filmabend der Festivals de Cine Insular in Valverde. Um 19 Uhr gibt es spannende Kurzfilme im Centro Cultural Asabanos.

In Frontera macht sich der Tage Bürgermeister Don Pablo bei so einigen Leuten unbeliebt. Seine neuen Benimmregeln stoßen auf einige durchaus berechtigte Kritik. Mehr dazu weiter unten.

Kleinanzeigen gibt es auch eine ganze Reihe.

Aber nun erst einmal zum schon angekündigten Thema, dem Dauerbrenner „Ley de las Islas Verdes“.

Dir einen schönen Sonntag

Matthias

 

 

Inselthemen 

 

Wo ist das „Ley de las Islas Verdes“ eigentlich steckengeblieben?

 Baustelle

 

Vor einigen Jahren wurde auf den Kanaren ein Gesetz verabschiedet, welches allein auf den wirtschaftlich schwächeren Inseln La Palma, La Gomera und El Hierro Gültigkeit hat – das Gesetz der grünen Inseln. Es sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen Häuser auf Böden errichtet werden dürfen, die von ihrer Klassifikation her kein Bauland sind.

Um das ein wenig konkreter auszudrücken: Auf deinem Gelände steht ein Schuppen oder die Grundmauern einer alten Ruine. Du konntest hier bisher baulich nichts verändern, da es sich nicht um Bauland handelt. Das Gesetz der grünen Inseln in seiner 2019 aktualisierten Version sieht vor, dass du unter bestimmten Voraussetzungen einen Bauantrag stellen kannst.

Diese bestimmten Voraussetzungen sind natürlich von Insel zu Insel ein wenig unterschiedlich und müssen von den lokalen Behörden definiert werden. Während z.B. auf La Palma seit Jahren munter gebaut wird, warten auf El Hierro hunderte Bauanträge darauf, überhaupt eingereicht zu werden. Warum kommt man auf El Hierro nicht voran?

Dafür gibt es einen recht einfachen Grund: Kompetenzstreitigkeiten. Das Gesetz der grünen Inseln sieht touristische Bebauungen vor. Auf El Hierro gibt es allerdings Bodenklassifikationen, die eine Bebauung zu touristischen Zwecken grundsätzlich ausschließen. Und so beharren die Inselbehörden und auch die kanarische Regierung beide auf einem Standpunkt, an dem aktuell keine Annäherung in Sichtweite ist.

Ein wenig Kompromissbereitschaft und lösungsorientierter Dialog wäre wünschenswert!

Was nicht wünschenswert ist, wäre eine Anwendung des Gesetzes, wie es einige lokale Behörden auf La Palma handhaben. So wurden in Tijarafe in erster Linie durch ausländische Investoren mehr als 60 Villen erbaut, die meisten davon mit Pool. Das steht im Grunde genommen im Widerspruch zu dem, was eigentlich mit diesem Gesetz gewollt war.

So gibt es zwei Extreme: Den auf La Palma zu beobachtende Missbrauch des Gesetzes. Und die auf El Hierro fehlende kreative Energie, zumindest dort, wo eine Bebauung nicht im Widerspruch zu den lokalen Vorschriften steht, endlich mal loszulegen.

(Anmerkung: Diese Informationen sind eine Zusammenfassung dessen, was ich in Erfahrung bringen konnte. Das muss weder vollständig noch alles richtig sein. Wer ergänzende Informationen hat ist willkommen diese gegebenenfalls der Inselpost zukommen zu lassen.)

 

Falsch platzierter Blumentopf? Mindestens 1501.- Euro Strafe …

 

Muelleimer mit Zebrastreifen

 

Eigentlich erfreut sich Bürgermeister Don Pablo in Frontera allgemeiner Beliebtheit. Die steht aber aktuell ein wenig auf der Kippe.

In einem am 25. September verabschiedeten 34-seitigen Dokument (Ordenanza) werden Regeln aufgestellt, die das Zusammenleben der Menschen im Golftal angenehmer machen sollen. Eigentlich eine gute Idee! Wer sich allerdings mit dem monumentalen Benimmkatalog näher beschäftigt, bekommt Zweifel, auch wenn es viele positive Ansätze gibt. Aber ein Beispiel:

Wer in Zukunft einen Blumentopf auf seinen Balkon oder die Fensterbank stellt, der nicht dagegen abgesichert ist, jemandem auf den Kopf zu fallen, zahlt eine Strafe im Bereich zwischen 1501.- und 3000.- Euro. Jetzt stelle ich nicht die Absicherung des Blumentopfes in Frage, aber die Maßregelung. Die in Frontera aufgerufenen Mindeststrafen sind einfach nur krass  Man scheint davon auszugehen, dass nur Großverdiener Blumentöpfe auf dem Balkon stehen haben und scheint zu vergessen, dass die meisten Menschen auf der Insel nicht gerade viel Geld haben. Und sicherlich stellt niemand vorsätzlich einen Blumentopf an eine Stelle, wo er anderen Schaden zufügen könnte. In der Verordnung fehlt grundsätzlich etwas, was man als „Verhältnismäßigkeit“ bezeichnen könnte.

Haben die hiesigen Behörden eigentlich noch nie etwas von Verwarnungsgeldern gehört? Es geht doch darum, dass der Blumentopf sicher hingestellt wird. Und ich bin mir sicher, dass dazu auch eine Strafe von 100.- Euro vollen Erfolg haben wird. Wieso 1500.- Euro oder sogar mehr?

Aufgefallen ist mir bei einem Blick in das Dokument auch die Aufforderung bzw. sogar Verpflichtung, seine Mitmenschen zu denunzieren, die sich nicht an die vom Ayuntamiento gesetzten Regeln halten.

Und dann steht da noch so ein Satz: „Die örtliche Polizei ist in der Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben und in der Ausführung der vom Bürgermeister erteilten Anordnungen unanfechtbar.“ Ja, steht da so, natürlich auf Spanisch. Wer sich widersetzt zahlt Strafe, und zwar auch hier mindestens 1501.- Euro.

Wer das komplette Dokument lesen möchte, findet es auf der Webseite des Ayuntamientos, hier direkt verlinkt.

Benimmregeln in Gemeinden sind nichts Ungewöhnliches und haben auch viel Gutes. Die neue Regelung des Zusammenlebens in Frontera ist allerdings dringend überarbeitungswürdig und schlägt in ihrer jetzigen Form inzwischen weit über die Insel hinaus ihre Wellen …

 

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Der Inselbote ist eine Rundmail für Information, Kommunikation, Austausch und Kleinanzeigen auf El Hierro. Die Mails werden über die URL von Matthias Möbius, Calle La Pasada 40, 38916 Guarazoca versendet. Die Mailaddresse ist matthias@matthiasmoebius.com .

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